Der Ortsgemeinderat Reipoltskirchen hat die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 festgestellt.
Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde, sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister bzw. den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten haben, wurden am 14.11.2023 gemäß § 114 der Gemeindeordnung Entlastung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Jahresabschlüsse mit den Rechenschaftsberichten der Ortsgemeinde Reipoltskirchen für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 in der Zeit
vom 11.12.2023 bis einschließlich 19.12.2023
im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken – Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 108, während der Dienststunden (montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags und dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.