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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 49/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

2. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach für das Jahr 2023 vom 27.11.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

Der § 1 der Satzung wird neu gefasst. Es erfolgt eine Ergänzung des § 8.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber bisher €

verändert um €

nunmehr festgesetzt auf €

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

1.080.311,00 €

0,00€

1.080.311,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

1.197.380,00

0,00 €

1.197.380,00 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-117.069,00 €

0,00 €

-117.069,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-56.904,00 €

0,00 €

-56.904,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

131.750,00 €

10.000,00 €

141.750,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

1.000,00 €

25.000,00 €

26.000,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

130.750,00 €

15.000,00 €

115.750,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-73.846,00 €

-15.000,00 €

-58.846,00 €

§ 8 Inkrafttreten

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Kreimbach-Kaulbach, den 27.11.2023
Gez. Gillmann
Gillmann, Ortsbürgermeister