Der Landkreis beabsichtigt, auf der Gemarkung Langweiler ein Grabschutzgebiet nach 22 § Denkmalschutzgesetz (DSchG) auszuweisen.
Der Entwurf der entsprechenden Rechtsverordnung kann eingesehen werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Bergstraße 2 in Wolfstein Büro 217, in der Zeit vom 14.12.2023 bis 19.01.2024 zu den nachstehenden Dienstzeiten:
montags und dienstags von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
mittwochs und freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr
donnerstags von 08:30 bis 18:00 Uhr
Hinweis:
Die Verwaltung ist vom 27.-29.12.2023 geschlossen, weswegen die Einsicht in die Offenlage in dieser Zeit nicht möglich ist.
Personen, deren Belange durch die Unterschutzstellung der betroffenen Gebiete berührt sind, können Bedenken und Anregungen bis 2 Wochen nach Ende der öffentlichen Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift geltend machen bei der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein oder bei der Kreisverwaltung Kusel – Untere Denkmalschutzbehörde.