Festsetzung einer Telefonkostenpauschale für die Ortsbürgermeisterin und den/die allgemeine/n Vertreter/in (nur im Verhinderungsfall)
Der Ortsgemeinderat beschließt nach Beratung eine monatliche Telefonkostenpauschale in Höhe von 20,00 € zu zahlen.
Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung im Bereich „Dorfmittelpunkt“
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig den Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Ortsgemeinde Aschbach an dem Grundstück Flurstücks-Nr. 32 der Gemarkung Aschbach.