Festsetzung einer Telefonkostenpauschale für den Ortsbürgermeister und den/die allgemeine/n Vertreter (nur im Verhinderungsfall)
Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat eine monatliche Telefonkostenpauschale in Höhe von 16,00 € pro Monat.
Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach §36 Baugesetzbuch (BauGB); Hier: Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage
Der Ortsgemeinderat Lohnweiler beschließt das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage zu erteilen.
Beratung Pachtangelegenheit; Verteilung der Mittel
Der Ortsgemeinderat beschließt den Pachtzins prozentual auf folgende öffentliche Einrichtungen zweckgebunden zu verwenden:
| - | Spielplatz, Blockhütte: | 30 % |
| - | Sängerheim: | 30 % |
| - | Pfälzerwaldhütte: | 15 % |
| - | Bürgerhaus: | 15 % |
| - | Friedhof: | 10 % |
Pachtangelegenheit
Der Ortsgemeinderat stimmt einer Pachtangelegenheit zu. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt den Pachtvertrag zu unterzeichnen.