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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 49/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Der Landkreis beabsichtigt, auf der Gemarkung Lohnweiler ein Grabungsschutzgebiet nach § 22 Denkmalschutzgesetz (DSchG) auszuweisen.

Der Entwurf der entsprechenden Rechtsverordnung kann eingesehen werden bei der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, Verwaltungsgebäude Bergstraße 2, 67752 Wolfstein, Büro 212,

in der Zeit vom 08. Dezember 2025 bis 12. Januar 2026

zu den nachstehenden Dienstzeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag 8:30 – 12:00 Uhr sowie 14:00 – 16:00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8:30 – 12:00 Uhr

Personen deren Belange durch die Unterschutzstellung der betroffenen Gebiete berührt sind, können Bedenken und Anregungen bis 2 Wochen nach Ende der öffentlichen Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift geltend machen bei der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein oder bei der Kreisverwaltung Kusel - Untere Denkmalschutzbehörde.

Für die Denkmalschutzbehörde
Kusel den 17.11.2025
Johannes Huber, Landrat