Der Landkreis beabsichtigt, auf der Gemarkung Lohnweiler ein Grabungsschutzgebiet nach § 22 Denkmalschutzgesetz (DSchG) auszuweisen.
Der Entwurf der entsprechenden Rechtsverordnung kann eingesehen werden bei der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, Verwaltungsgebäude Bergstraße 2, 67752 Wolfstein, Büro 212,
in der Zeit vom 08. Dezember 2025 bis 12. Januar 2026
zu den nachstehenden Dienstzeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag 8:30 – 12:00 Uhr sowie 14:00 – 16:00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8:30 – 12:00 Uhr
Personen deren Belange durch die Unterschutzstellung der betroffenen Gebiete berührt sind, können Bedenken und Anregungen bis 2 Wochen nach Ende der öffentlichen Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift geltend machen bei der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein oder bei der Kreisverwaltung Kusel - Untere Denkmalschutzbehörde.