Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Reipoltskirchen hat auf Grund des § 98 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 25.11.2025 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Die §§ 1, 2 und 9 werden neu gefasst:
Festgesetzt werden
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| gegenüber bisher € | verändert um € | nunmehr festgesetzt auf € |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 490.840,00 | 0,00 | 490.840,00 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 533.039,00 | 0,00 | 533.039,00 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -42.199,00 | 0,00 | -42.199,00 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -15.174,00 | 0,00 | -15.174,00 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 14.825,00 | 0,00 | 14.825,00 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 265.495,00 | 12.600,00 | 278.095,00 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -250.670,00 | -12.600,00 | -263.270,00 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 265.844,00 | 12.600,00 | 278.444,00 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird in Höhe von 255.650,00 € auf neu 263.270,00 € festgesetzt.
| Ansatz 2025 bisher | verändert um | Ansatz 2025 neu | Bemerkung |
| 250.670,00 € | 12.600,00 € | 263.270,00 € | Kreditermächtigung aus dem Jahr 2025 |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO bleiben unverändert:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von | 115.450,00 EUR |
Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Nachtragshaushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.
Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.
Die übrigen Festsetzungen in der Haushaltssatzung vom 25.05.2025 bleiben unverändert.