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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 49/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Reipoltskirchen für das Haushaltsjahr 2025 vom 28.11.2025

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Reipoltskirchen hat auf Grund des § 98 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 25.11.2025 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

Die §§ 1, 2 und 9 werden neu gefasst:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

gegenüber bisher €

verändert um €

nunmehr festgesetzt auf €

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

490.840,00

0,00

490.840,00

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

533.039,00

0,00

533.039,00

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-42.199,00

0,00

-42.199,00

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-15.174,00

0,00

-15.174,00

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

14.825,00

0,00

14.825,00

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

265.495,00

12.600,00

278.095,00

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-250.670,00

-12.600,00

-263.270,00

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

265.844,00

12.600,00

278.444,00

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird in Höhe von 255.650,00 € auf neu 263.270,00 € festgesetzt.

Ansatz 2025

bisher

verändert um

Ansatz 2025

neu

Bemerkung

250.670,00 €

12.600,00 €

263.270,00 €

Kreditermächtigung aus dem Jahr 2025

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO bleiben unverändert:

für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von

115.450,00 EUR

Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Nachtragshaushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.

§ 9 Inkrafttreten

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.

Die übrigen Festsetzungen in der Haushaltssatzung vom 25.05.2025 bleiben unverändert.

Reipoltskirchen, den 28.11.2025
Gez. Eckert
Eckert, Beauftragter