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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 49/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Relsberg

für das Haushaltsjahr 2025 vom 03.12.2025

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Relsberg hat auf Grund des § 98 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 02.12.2025 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

Die §§ 1 und 9 werden neu gefasst:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

gegenüber

bishe

r€

verändert

um

nunmehr

festgesetzt

auf €

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

284.628,00

1.000,00

285.628,00

der Gesamtbetrag de

r Aufwendungen

284.540,00

1.000,00

285.540,00

der Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag

88,00

0,00

88,00

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen

12.858,00

0,00

12.858,00

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit

0,00

1.000,00

1.000,00

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

120.350,00

1.000,00

121.350,00

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

-120.350,00

0,00

-120.350,00

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

107.492,00

0,00

107.492,00

§ 9 Inkrafttreten

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.

Die übrigen Festsetzungen in der Haushaltssatzung vom 10.07.2025 bleiben unverändert.

Relsberg, den 03.12.2025
Gez. Henn
Henn, Ortsbürgermeister