Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Langweiler hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 03.06.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. Im Ergebnishaushalt 2025 | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 315.064,00 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 317.749,00 EUR |
| Jahresfehlbetrag | -2.685,00 EUR |
| 2. Im Finanzhaushalt | |
| Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 4.265,00 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0,00 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 5.500,00 EUR |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -5.500,00 EUR |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 1.235,00 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von: — 5.500,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von: — 36.350,00 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von: — 283.899,00 EUR
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
— 2025
Grundsteuer A auf — 395 v.H.
Grundsteuer B auf — 600 v.H.
Gewerbesteuer — 390 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
— 2025
für den ersten Hund — 48,00 EUR
für den zweiten Hund — 72,00 EUR
für jeden weiteren Hund — 120,00 EUR
für den ersten gefährlichen Hund — 400,00 EUR
für den zweiten gefährlichen Hund — 500,00 EUR
für jeden weiteren gefährlichen Hund — 600,00 EUR
Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2025 — auf 0,00 EUR je Hektar
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:
für das Haushaltsjahr 2025 — auf 0,00 EUR je Hektar
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres (2023) | 162.389,77 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres (2024) | 154.631,77 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres (2025) | 151.946,77 EUR |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.