Der Ortsgemeinderat Homberg hatte in seiner Sitzung vom 12. November 2019 die Aufstellung bzw. teilweise Änderung des Bebauungsplanes „Die Hofstücker“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB beschlossen.
Nach den Vorschriften der damaligen Fassung des § 13b BauGB musste dieser Planaufstellungsbeschluss bis spätestens 31. Dezember 2021 erfolgt sein. Ein Abschluss bis zum 31.12.2021 konnte aus verschiedenen Gründen nicht erfolgen. Im Laufe des Jahres 2021 wurde der § 13b BauGB neu gefasst. Es wurde die Möglichkeit für die Erstellung eines Bebauungsplanes (mit gleichen Voraussetzungen und unter gleichen Rahmenbedingungen) für einen weiteren befristeten Zeitraum erneut geschaffen.
Um die nötige Rechtssicherheit für die Aufstellung bzw. teilweise Änderung des Bebauungsplanes „Die Hofstücker" zu erhalten, wurde das aktuelle Verfahren nicht unter Zeitdruck bis zum 31.12.2021 abgeschlossen, sondern die Möglichkeit des neuen Verfahrens ergriffen. Der Ortsgemeinderat von Homberg hat in seiner Sitzung vom 03. November 2022 die Aufhebung des Planaufstellungsbeschlusses vom 12. November 2019 beschlossen.
Der Planaufstellungsbeschluss vom 12. November 2019 wird hiermit aufgehoben und der Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.