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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 5/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Anlage zur Benutzungsordnung für die gemeindeeigenen Veranstaltungsräume im Bürgerhaus der Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach

Benutzungsentgelte ab 01.03.2025

Bürgerhaus:

Ganzer Saal + Küche:

300,00 €

Ganzer Saal + Küche:

100,00 €

(Für Einheimische)

Die Nutzung durch die örtlichen Vereine, außer bei kommerziellen Veranstaltungen, ist grundsätzlich kostenfrei.

Die Nutzung bei Beerdigungen für Einwohner von Oberweiler-Tiefenbach ist kostenfrei.

Kommerzielle Veranstaltung:

Ortsansässige Vereine für Veranstaltung mit Gewinn:

100,00 €

Ortsfremde Vereine für Veranstaltung mit Gewinn:

450,00 €

Kommerzielle Veranstalter:

500,00 €

Kegelbahn:

Kegelbahngebühren – vertragsgebunden -

15,50 € pro Abend

Kegelbahngebühren – einmalig -

10,00 € / Std.

Zusätzlich werden folgende Nebenkosten erhoben:

  1. Nebenkostenpauschale für Strom/Wasser/Kanal: 20,00 €/Tag
  2. Die Heizkosten werden für Saal und Küche nach Verbrauch mit 15,00€/Einheit (1 Einheit entspricht 100 KwH bzw. 0,1 MwH) abgerechnet.
  3. Anfallende Reinigungskosten werden dem Pächter mit einem Pauschalbetrag von 20,00 €/Std.berechnet.
Oberweiler-Tiefenbach, den 17.01.2025
gez. Emrich
Emrich, Ortsbürgermeister