Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
| Festgesetzt werden | 2022 | 2023 |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 564.445,00 € | 560.728,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 614.347,00 € | 609.216,00 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf | -49.902,00 € | -48.488,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -22.277,00 € | -21.027,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 32.500,00 € | 4.500,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 90.000,00 € | 120.000,00 € |
| der Saldo der Ein- & Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -57.500,00 € | -115.500,00 € |
| der Saldo der Ein- & Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 79.777,00 € | 136.527,00 € |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
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| 2022 | 2023 |
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| 57.500,00 € | 115.500,00 € |
Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
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| 2022 | 2023 |
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| 0,00 € | 0,00 € |
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
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| 2022 | 2023 |
| - Grundsteuer A auf | 360 v.H. | 360 v.H. |
| - Grundsteuer B auf | 430 v.H. | 430 v.H. |
| - Gewerbesteuer auf | 400 v.H. | 400 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
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| 2022 | 2023 |
| - für den ersten Hund | 43,00 € | 43,00 € |
| - für den zweiten Hund | 68,00 € | 68,00 € |
| - für jeden weiteren Hund | 78,00 € | 78,00 € |
| - für den ersten gefährlichen Hund | 430,00 € | 430,00 € |
| - für den zweiten gefährlichen Hund | 1.020,00 € | 1.020,00 € |
| - für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.560,00 € | 1.560,00 € |
§ 5 Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunal-abgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
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| 2022 | 2023 |
| Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege: | 15,05 €/ha | 15,05 €/ha |
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 5,05 € auf 10,00 €.
§ 6 Eigenkapital
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug | 692.742,54 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt | 639.391,54 € |
| und zum 31.12.2022 | 591.714,54 € |
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 € überschritten sind.
Für die unbefristete Niederschlagung und den Erlass wird bei unerheblichen Beträgen bis zu einer Wertgrenze von 600,00 € die Ermächtigung auf den Ortsbürgermeister übertragen.