Mit Ablauf des Jahres 2022 müssen in unseren Gemeinden die Zählerstände der Wasserzähler für die Jahresendabrechnung erfasst werden.
Wir bitten Sie, wie bereits in den vergangenen Jahren, Ihren Zähler selbst abzulesen und uns bis zum 31. Dezember den Stand 2022 mitzuteilen. Hierzu erhalten Sie ein entsprechendes Anschreiben mit einer Ablesekarte.
Näheres im Innenteil!