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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 50/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Satzung

zur 1. Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim vom 07.04.2003

über die Erhebung von Hundesteuer vom 26.09.2023

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel I

Paragraph 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1)

Die Steuer beträgt ab 01.01.2024 jährlich:

a) Für den 1. Hund  —  45,00 EUR

b) Für den 2. Hund  —  75,00 EUR

c) Für jeden weiteren Hund  —  150,00 EUR

Artikel II

Die übrigen Bestimmungen der Satzung bleiben unverändert.

Artikel III

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Offenbach - Hundheim, den 26.09.2023
Gez. Peter Stein
- Ortsbürgermeister -

Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland -Pfalz:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht,

1.

bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung, die Bekanntmachung der Satzung oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, 67742 Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.