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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 50/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Aufstellung eines Bauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage im Gemarkungsteil „Oben Birkenhausen“ der Gemarkung Buborn;

Erweiterung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 05. April 2022, veröffentlicht in der Ausgabe des Amtsblattes Nr. 20 / 2022 vom 20. Mai 2022

In der Sitzung am 05. April 2022 fasste der Ortsgemeinderat den Beschluss, einen Bebauungsplan für die Festsetzung einer Baufläche für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage im Gemarkungsteil „Oben Birkenhausen“ der Gemarkung Buborn aufzustellen. Der damalige Geltungsbereich für die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes sowie die mit dieser Flächenausweisung einhergehende Kompensationsmaßnahme, erstreckte sich auf Flur 2, Flst. Nr. 182 der Gemarkung Buborn.

Zwischenzeitlich wurde durch den Investor die Erweiterung des Geltungsbereiches um die Flächen Flur 2, Flst. Nr. 184, 185 und 186 der Gemarkung Buborn beantragt. Die Erweiterungsfläche beträgt rund 4,05 ha. Zusätzlich ist in den Geltungsbereich die Wegefläche Flur 2, Flst. Nr. 183 aufzunehmen.

Der Ortsgemeinderat Buborn hat in seiner Sitzung am 14. November 2023 die Erweiterung des Planaufstellungsbeschlusses vom 05. April 2022 um die Flächen Flur 2, Flst. Nr. 183 (Weg), 184, 185 und 186 im Gemarkungsteil „Oben Birkenhausen“ der Gemarkung Buborn beschlossen. Insgesamt erstreckt sich der Geltungsbereich nunmehr über die Flächen Flur 2, Flst. Nr. 182, 183 (Weg), 184, 185 und 186

Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem nachstehend veröffentlichten Lageplan dargestellt.

Das Erfordernis zur Erweiterung des Planaufstellungsbeschlusses ergibt sich aus der flächenmäßigen erheblichen Abweichung des ursprünglichen Beschlusses. Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein aufgestellt.

Diese gegenüber dem Planaufstellungsbeschluss vom 05. April 2022, veröffentlicht durch ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt am 20.Mai 2022, vorgenommene Erweiterung des Geltungsbereiches, wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Buborn, den 05. Dezember 2023

Für die Ortsgemeinde Buborn:
gez. Kreischer
Kreischer, Ortsbürgermeister

Aufstellung eines Bauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage im Gemarkungsteil „Oben Birkenhausen“ der Gemarkung Buborn;

Erweiterung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

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Geltungsbereich der Erweiterung

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Geltungsbereich vom Beschluss 05.04.2022

Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung

Rheinland-Pfalz (Zustimmung vom 15. Oktober 2002)