Die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Lauterecken-Wolfstein hat aufgrund von § 7 Abs. 1 Nr. 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit§ 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung sowie § 9 der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes Lauterecken-Wolfstein vom 06.06.2023, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nachdem die Kreisverwaltung Kusel als Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 05.12.2023 keine Bedenken wegen Rechtsverletzung geltend gemacht hat, hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 169.524,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 150.396,00 €
der Jahresüberschuss auf — 19.128,00 €
2. Im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen u. außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf — 19.128,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 114.000,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 10.000,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — 104.000,00 €
Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf — -123.128,00 €
die Veränderung des Finanzmittelbestands im
Haushaltsjahr auf — 123.128,00 €
Kredite zur Finanzierung von Investitionen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Unter Bezugnahme auf § 11 der Verbandsordnung wird folgendes festgesetzt:
Für das Haushaltsjahr 2023 werden keine Umlagen festgesetzt.
Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres entscheidet die Verbandsversammlung über die Verwendung des Überschusses.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000,00 € überschritten sind.
Der Stand des Eigenkapitals zum 01.07.2023 beträgt 0,00 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 19.128,00 €.