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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 50/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung des Forstzweckverbandes Lauterecken-Wolfstein für das Haushaltsjahr 2023 (01.07.2023 bis 31.12.2023)

vom 05.12.2023

Die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Lauterecken-Wolfstein hat aufgrund von § 7 Abs. 1 Nr. 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit§ 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung sowie § 9 der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes Lauterecken-Wolfstein vom 06.06.2023, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nachdem die Kreisverwaltung Kusel als Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 05.12.2023 keine Bedenken wegen Rechtsverletzung geltend gemacht hat, hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

§ 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  169.524,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  150.396,00 €

der Jahresüberschuss auf  —  19.128,00 €

2. Im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen u. außerordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf  —  19.128,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  114.000,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  10.000,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  104.000,00 €

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf  —  -123.128,00 €

die Veränderung des Finanzmittelbestands im

Haushaltsjahr auf  —  123.128,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Umlagen, Deckung des Finanzbedarfes, Verteilung der Überschüsse

Unter Bezugnahme auf § 11 der Verbandsordnung wird folgendes festgesetzt:

Für das Haushaltsjahr 2023 werden keine Umlagen festgesetzt.

Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres entscheidet die Verbandsversammlung über die Verwendung des Überschusses.

§ 5 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000,00 € überschritten sind.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 01.07.2023 beträgt 0,00 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 19.128,00 €.

Lauterecken, den 05.12.2023
Gez. Graf
Graf, Verbandsvorsteher