Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Lohnweiler:
Flst.Nr. 2292 – Landwirtschaftsfläche, Bachweide -zu 0,5866 ha.
Landwirte, die zur Aufstockung Ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tag ab Erscheinen des Verbandsgemeindeblattes bei dem Referat Landwirtschaft der Kreisverwaltung
Kusel, Postfach 1255, 66869 Kusel, Zimmer-Nr. 119, Tel.Nr. 06381-424245, Herr Hemm, schriftlich bekunden.