Titel Logo
Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 50/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ortsübliche Bekanntmachung

über die öffentliche Bekanntgabe der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters in der Gemeinde Offenbach-Hundheim

In der Gemarkung Offenbach, Flur 0, Flurstücke 298/1 und 436/308 wurde das Liegenschaftskataster aus Anlass einer beigebrachten Teilungsvermessung durch den Fortführungsnachweis bT 60222/2025 aktualisiert.

Gemäß §10 Abs.4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S.572, BS219-1), in der jeweils geltenden Fassung, werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:

„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“

Der Fortführungsnachweis ist in der Zeit vom 12.12.2025 bis 29.01.2026 beim Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz in Pirmasens (Bahnhofstraße 24, 66953 Pirmasens) ausgelegt. Nach vorheriger Terminabsprache während der Dienststunden (Montag – Freitag 8:00 bis 13:00) kann der Fortführungsnachweis eingesehen werden.

Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S.308, BS 2010-3) in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23. Januar 2003 (BGBl. I 2003, 102; FNA 201-6), in den jeweils geltenden Fassungen, nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Der Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe kann auch im Internet unter https://vermka-westpfalz.rlp.de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen-/-oeffentliche-mitteilungen eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann

1.

in elektronischer Form nach §3a Abs.2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder

2.

schriftlich oder zur Niederschrift beim Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz, Bahnhofstraße 24, 66953 Pirmasens

erhoben werden.

Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit dem Vermessungs- und Katasteramt Westpfalzfinden Sie unter

https://vermka-westpfalz.rlp.de/wichtige-informationen/elektronische-kommunikation.

Im Auftrag
gez. Lothar Bischof
(Vermessungsamtsrat)