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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 51/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung "Westpfalz", Sitz Weilerbach,

für das Wirtschaftsjahr 2025 vom 29. November 2024

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung "Westpfalz", Sitz Weilerbach, hat aufgrund des § 7 Abs. 1 Ziff. 8 des Zweckverbandsgesetzes (ZWVG) vom 22.12.1982 (GVBl.S.476) zuletzt geändert durch LG vom 28.09.2010 (GVBl. S. 276), der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), des § 15 ff. der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die mit Schreiben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Trier, vom 09. Dezember 2024, Az.: 1140-0001#2024/0132-0382 Ref_21a, genehmigt wurde und hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1

Der Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Wasserversorgung "Westpfalz" für das Haushaltsjahr 2025 sieht gemäß Feststellungsbeschluss folgende Endzahlen vor:

ERFOLGSPLAN

Erträge  —  3.841.859 Euro

Aufwendungen  —  3.841.859 Euro

VERMÖGENSPLAN

Finanzierungsmittel  —  5.439.400 Euro

Finanzbedarf —  5.439.400 Euro

Summe des

WIRTSCHAFTSPLANES

Einnahmen  —  9.281.259 Euro

Ausgaben  —  9.281.259 Euro

§ 2

Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich sind, werden festgesetzt auf

850.000 Euro

§ 3a

Zinslose Kredite (Landesdarlehen), deren Aufnahme zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich sind, werden festgesetzt auf

259.000 Euro.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

350.000 Euro

§ 5

Von den Verbandsmitgliedern wird, gemäß § 7 der Verbandsordnung des Zweckverbandes Wasserversorgung "Westpfalz", zur Aufwandsdeckung eine Umlage gehoben, die für das Wirtschaftsjahr 2025 festgesetzt wird auf:

a) Grundpreis pro angemeldete l/sec.  —  6.469,30 EUR

b) Arbeitspreis je m3  —  0,20216867 EUR.

§ 6

Die Tilgungsleistungen aus zinslosen Darlehen des Landes werden gemäß dem anhängenden Tilgungsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 angefordert.

Hinweis:

Der Wirtschaftsplan des Wasserwerkes des Zweckverbandes Wasserversorgung "Westpfalz" liegt zur Einsichtnahme, von Montag, dem 06. Januar 2025, auf die Dauer von 7 Werktagen, während der Dienststunden, im Betriebsgebäude des Zweckverbandes Wasserversorgung "Westpfalz", Ramsteiner Weg 2, 67685 Weilerbach, öffentlich aus.

Weilerbach, 12. Dezember 2024
Zweckverband Wasserversorgung "Westpfalz"
gez.: Mohr, Verbandsvorsteher