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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 51/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Wolfstein – Photovoltaik-Freiflächenanlagen;

Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Verbandsgemeinderat Lauterecken-Wolfstein hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2022 beschlossen, die Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Wolfstein – Photovoltaik-Freiflächenanlagen, aufgestellt von der BBP PartGmbB, Kaiserslautern, bestehend aus der Planzeichnung (M 1:5000), der Begründung, Teil A sowie der Begründung Teil B – Umweltbericht, endgültig festzustellen und in der Planfassung Juli 2022 anzunehmen.

Der v. g. Änderungsplan wurde mit Schreiben vom 16. Oktober 2025 der Kreisverwaltung Kusel zur Genehmigung vorgelegt. Die Kreisverwaltung Kusel hat mit Verfügung vom 18. November 2025, Az.: 5/53/610-10/FNP VG WO TÄ PV, die Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Wolfstein – Photovoltaik – Freiflächenanlagen genehmigt.

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 des BauGB in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der derzeit gültigen Fassung, ist die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen, was hiermit geschieht. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam (§ 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB).

Die Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich ehemalige Verbandsgemeinde Wolfstein – Photovoltaik-Freiflächenanlagen, aufgestellt von der BBP PartGmbB, Kaiserslautern, in der Planfassung Juli 2022, bestehend aus

der Planzeichnung (M 1:5000),

der Begründung, Teil A sowie

der Begründung Teil B – Umweltbericht

kann gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB mit der zusammenfassenden Erklärung gem. § 6a Abs. 1 BauGB ab heute bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, Obergeschoss, Zimmer 217, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden, über deren Inhalt Auskunft verlangen und ist ergänzend gemäß § 6a Abs. 2 BauGB auf der Homepage unter

https://www.vg-lw.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bauleitplanung/flaechennutzungsplan/wolfstein/

eingestellt.

Anlass der Änderung des derzeit wirksamen Flächennutzungsplanes der ehem. Verbandsgemeinde Wolfstein, die zwischenzeitlich zur Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein fusioniert ist, ist das Bestreben der Ortsgemeinden Einöllen und Kreimbach-Kaulbach, Flächen für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) im Außenbereich zu sichern.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit der vorgenannten Vorhaben betreibt die Ortsgemeinde Einöllen die Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage – Am Weiherkopf“ und die Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach die Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage – Hörchenborn“

Die Notwendigkeit zur Änderung der Flächennutzungspläne ergibt sich aus dem Erfordernis, die Nutzung erneuerbaren Energien zu fördern (§ 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB).

Gleichzeitig wird auf folgende Vorschriften hingewiesen:

§ 215 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Baugesetzbuches vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141) in der durch Artikel 4 Abs. 10 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718) geänderten Fassung:

„Unbeachtlich werden

1.

eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und

2.

Mängel der Abwägung,

wenn sie nicht in Fällen der Nummer 1 innerhalb eines Jahres, in Fällen der Nummer 2 innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

Lauterecken, den 03. Dezember 2025
Für die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein:
(L.S.) gez. Müller
Müller, Bürgermeister