Bei der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein (Landkreis Kusel)
ist die Stelle der/des
wegen Ablauf der Amtszeit des Stelleninhabers zum 30.05.2026 neu zu besetzen.
Der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein gehören die Städte Lauterecken und Wolfstein sowie weitere 39 Ortsgemeinden mit ca. 18.000 Einwohnern an. Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung ist die Stadt Lauterecken. Sie hat drei Verwaltungsstandorte, Verwaltungsgebäude in Lauterecken, Verwaltungsgebäude in Wolfstein, Verwaltungsgebäude Kläranlage Lauterecken.
Die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters erfolgt am 22.03.2026 unmittelbar durch die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein für die Amtszeit von 8 Jahren nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Erhält bei dieser Wahl keine Bewerberin / kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am 12.04.2026 zwischen den zwei Bewerberinnen / Bewerbern eine Stichwahl statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister ist, wer
| - | Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, |
| - | am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, |
| - | nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie |
| - | die Gewähr dafür bietet, dass sie / er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. |
Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen B2/B3 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe B2 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B3 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung nach § 8 der Kommunal-Besoldungsverordnung gewährt.
Bewerben sollten sich engagierte, verantwortungsbewusste und kreative Persönlichkeiten mit möglichst umfassender Kommunalerfahrung, die mit den Ortsgemeinden und Entscheidungsgremien vertrauensvoll zusammenarbeiten und in der Lage sind, die Verwaltung als modernes Dienstleistungsunternehmen wirtschaftlich und bürgernah zu führen, sowie die Entwicklung in der Verbandsgemeinde zielstrebig und mit Engagement zu fördern. Es wird erwartet, dass die gewählte Bewerberin / der gewählte Bewerber ihren / seinen Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein hat oder nimmt.
Neben der beamtenrechtlich notwendigen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags als Einzelbewerberin / Einzelbewerber oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe erforderlich. Das Verfahren richtet sich nach dem Kommunalwahlgesetz und der Kommunalwahlordnung von Rheinland-Pfalz. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am 48. Tag vor der Wahl, am Montag dem 2. Februar 2026, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist) beim Wahlleiter oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein einzureichen sind. Nähere Einzelheiten ergeben sich auch aus der Wahlbekanntmachung, die im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein veröffentlicht wird und im Internet unter www.vg-lw.de.
Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erklärt werden, dass politischen Parteien oder Wählergruppen die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben und Einsicht in die weiteren Unterlagen gewährt wird. Ein solches Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und / oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die ordnungsgemäße Einreichung der Bewerbung keinen Einfluss.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 26.01.2026 (keine Ausschlussfrist) erbeten an: