Begründung für die Ausgestaltung der einheitlichen öffentlichen Einrichtung (Abrechnungsgebiet)
Gemäß § 10 a (1) KAG kann die Bildung einer einheitlichen Einrichtung durch Zusammenfassen aller Verkehrsanlagen einer Gemeinde erfolgen, wenn diese aufgrund des zusammenhängenden Gemeindegebietes in ihrer Gesamtheit den einzelnen Grundstücken die Anbindung an das innen- und überörtliche Straßennetz vermitteln.
Die Entscheidung trifft die Gemeinde in Wahrnehmung ihres Selbstverwaltungsrechts unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten.
Nur ausnahmsweise und wegen besonderer örtlicher Gegebenheiten soll beim wiederkehrenden Beitrag eine Aufteilung in mehrere Einheiten erfolgen können.
Fließt ein kleiner Fluss mit Brücke durch die Abrechnungseinheit oder führt eine klassifizierte Straße durch den Ort, so sollte dies meist nicht den räumlich funktionalen Zusammenhang unterbrechen.
Die Ortsgemeinde Medard zeichnet sich durch ein zusammenhängend bebautes Gebiet aus. In der Ortslage bilden sich keine trennenden Zäsuren heraus.
Die klassifizierte Straße B 420 führt durch den Ort, die eine Verbindungsfunktion zu den Wohngebieten hat und an mehreren Stellen durch Ampelanlagen und einen Fußgängerüberweg problemlos überquert werden kann.
Weiterhin ist das Neubaugebiet „Hinter Kellhell“ durch den Gehweg entlang der Ortsdurchfahrt an den Ortskern angebunden. Die sich zwischen Ortskern und dem Neubaugebiet befindlichen Außenbereichsflächen sind nur von untergeordnetem Ausmaß.
Die Firmengebäude der in Medard ansässigen IGM werden auch nicht von der restlichen Bebauung getrennt. Das unterhalb der Bundesstraße liegende Gebäude der IGM befindet sich in unmittelbarer Nähe zu den Wohnhäusern der Bahnhofstraße mit Zufahrt zu der öffentlichen Verkehrsanlage. Das oberhalb der Bundesstraße liegende Gebäude der IGM ist durch eine Ampelanlage von Fußgängern zu erreichen und weiterhin durch die Bundesstraße zu erreichen.
Auch der durch die Gemeinde fließende Glan kann über die Glanbrücke in der Mühlgasse ohne großen Aufwand überquert werden. Ebenso haben die Bahnschienen in der Mühlgasse keine trennende Wirkung.
Angesichts der dörflich geprägten Strukturen mit einem besonderen Zusammengehörigkeitsgefühl der Einwohner wird das Leben in der Ortsgemeinde gekennzeichnet.
Die Einwohnerzahl beträgt zum Stand 31.07.2022 insgesamt 447 Einwohner und liegt somit unter dem Orientierungswert des OVG Rheinland-Pfalz von 3.000 Einwohner je Abrechnungseinheit.
Damit stellt das gesamte Gemeindegebiet der Ortsgemeinde Medard eine einheitliche öffentliche Einrichtung dar.