Der Ortsgemeinderat beschließt die Umstellung des Einmalbeitrages auf den wiederkehrenden Beitrag für öffentliche Verkehrsanlagen. Der vorgesehene Gemeindeanteil wird auf 30% erhöht.
Baulandausweisung; Baugrunduntersuchung
Der Ortsgemeinderat beschließt die Verwaltung zu beauftragen drei Honorarangebote für eine Baugrunduntersuchung einzuholen. Das Baugrundgutachten soll Feststellungen zur Hangstabilität und Bebaubarkeit treffen. Das Flurstück 2582/2 soll in die Untersuchung aufgenommen werden.
Die Vorsitzende wird ermächtigt dem wirtschaftlichsten Anbieter den Auftrag zu erteilen.