Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 des Baugesetzbuches (BauGB); Hier: Errichtung einer Telekommunikationsanlage (PoP-Station)
Der Stadtrat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer Telekommunikationsanlage auf dem Grundstück Flurstück Nr. 479/24 der Gemarkung Wolfstein zu erteilen.
Neufassung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Brühlacker“ im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB;
a) Stellungnahme aus den Verkürzten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss
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| a) Zusammenfassend stellt der Stadtrat fest, dass der Neuentwurf und Erweiterung des Bebauungsplanes „Brühlacker“ gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden kann. |
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| b) Der Stadtrat beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 24 der Gemeindeordnung (GemO) i.V.m. § 88 Abs.1 und 6 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) die Neufassung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Brühlacker“ der Stadt Wolfstein in der Planfassung Dezember 2023 mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen, letztere als Gestaltungssatzung nach § 88 LBauO, und der Begründung als Satzung. |
Stadtsanierung Wolfstein; Auftragsvergabe Abbruch Haus Molter, Bahnhofstraße 2
Der Stadtrat beschließt, entsprechend der Vergabeempfehlung, den Auftrag zum Abriss des Anwesens Bahnhofstraße 2 an die Firma M. Korz, Baggerbetrieb Enkenbach-Alsenborn zu erteilen.