Der Entwurf des Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Hinter dem Probstwald“ der Gemarkung Niedereisenbach, Ortsgemeinde Glanbrücken, in der Planfassung September 2022 war in der Zeit von 27. März 2023 bis einschließlich 03. Mai 2023 mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen, der avifaunistischen Einschätzungen, der Begründung mit Umweltbericht sowie dem Inhalt der Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein unter https://www.vg-lw.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/ bauleitplanung/aktuelles eingestellt und die Unterlagen konnten dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Gleichzeitig erfolgte gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Ortsgemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 10. November 2023 mit den eingegangenen Stellungnahmen befasst. Durch die vorgenommene Abwägung haben sich folgende materielle Änderungen zur Planung ergeben:
| 1. | Neuverortung der 20-KV-Leitung in der Planzeichnung |
| 2. | Eingrünung zwischen bestehender Geltungsbereichsgrenze und Baugrenze zum Offenland |
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| a. Aufnahme in Planzeichnung |
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| b. Ergänzung im Umweltbericht |
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| c. Ergänzung einer Festsetzung zur Eingrünung (M2) |
| 3. | Nachrichtliche Darstellung einer Wasserleitung |
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| a. Aufnahme in Planzeichnung |
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| b. Aufnahme unter Hinweisen |
Aufgrund der Änderungen und Ergänzungen ist der Planentwurf gemäß § 4a Abs. 3 S. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) erneut einzuholen. In der Sitzung des Ortsgemeinderates am 10. November 2023 wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfes abgegeben werden können (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB). Ferner wurde beschlossen, die Dauer der erneuten Offenlage auf 2 Wochen zu verkürzen (§ 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB).
Aus diesem Grund wird der Entwurf des Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Hinter dem Probstwald“ in der geänderten Planfassung Januar 2024 mit Planzeichnung, den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht sowie dem Inhalt dieser Bekanntmachung in der Zeit vom
26. Februar 2024 bis einschließlich 11. März 2024
auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein unter
https://www.vg-lw.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bauleitplanung/aktuelles/
gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut eingestellt und die Unterlagen können dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Folgende wesentlich umweltbezogene Stellungnahmen bzw. Planungen, Gutachten und Vermerke liegen vor und werden auf der Homepage eingestellt und öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB):
| • | Avifaunistisches Gutachten (Büro gutschker & dongus (jetzt Enviro-Plan), 14.04.2022) |
| • | Umweltbericht (Büro Enviro-Plan, 31.01.2024) |
| • | und Anhang (Büro gutschker & dongus (jetzt Enviro-Plan), 28.02.2022) – als Teil der Begründung des Bebauungsplans |
Der Umweltbericht enthält Informationen zu folgenden Themen:
Schutzgebiete/-objekte, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft/Erholung, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern, besonderer Artenschutz.
Des Weiteren sind im Umweltbericht folgende Informationen enthalten:
| • | Darlegung der Bestandssituation |
| • | Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft |
| • | Darlegung der Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung |
| • | Darlegung und Bewertung von erwarteten Auswirkungen der Planung auf die Umweltgüter |
| • | Darlegung von Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der Beeinträchtigungen |
| • | Ermittlung des Kompensationsbedarfs |
| • | Darlegung geprüfter Alternativen |
| • | Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der unvorhergesehenen nachteiligen Umweltauswirkungen |
| • | Zusammengefasste Darstellung der Umweltauswirkungen |
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange liegen zu folgenden Themenblöcken vor:
Schutzgut Mensch
| • | Forstamt Kusel, 28.02.2022 und 27.03.2023 (zum Abstand zur Waldgrenze als Sicherheits- und Bewirtschaftungspuffer) |
| • | Kreisverwaltung Kusel, Gesundheitsamt, 09.02.2022 und 28.03.2023 (Gesundheitsgefahren durch Produktion und Entsorgung, Spiegelungen und Reflexionen, Geräusche, Erschütterungen und stoffliche Emissionen während der Bauphase, elektromagnetische Einflüsse) |
| • | Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 09.03.2022 (Schutz landwirtschaftlicher Flächen) |
| • | Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern, 28.02.2022 (Verkehrssicherheit und Blendwirkungen auf Autofahrer, Freihaltung Wirtschaftswege) |
Schutzgut Boden/Wasser
| • | Kreisverwaltung Kusel, Gesundheitsamt, 09.02.2022 und 28.03.2023 (Beschattung, Veränderung Bodenwasserhaushalt, Bodenerosion) |
| • | Kreisverwaltung Kusel, Untere Wasserbehörde, 07.02.2022 (Schutzbereiche von Gewässer, Niederschlagswasserbewirtschaftung) |
| • | Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 09.03.2022 (Hinweise zur Bodengüte) |
| • | Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern, 28.02.2022 (Entwässerung an Straßengrundstücken) |
| • | Landesamt für Geologie und Bergbau Mainz, 02.03.2022 (Hinweis auf ehemalige Bergwerksfelder und Altbergbau, Aussagen zum Baugrund, umliegende rutschungsgefährdete Bereiche) |
| • | SGD Nord, 21.02.2022 (Oberflächenentwässerung, Starkregenbetroffenheit, Bodenschutz, Rutschungsgefährdungen) |
| • | SGD Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz 14.02.2022 (Oberflächenentwässerung, Starkregenbetroffenheit, Bodenschutz, Rutschungsgefährdungen) |
Schutzgut Tiere / Pflanzen / Schutzgebiete des Naturschutzrechts / Eingriffs-, Ausgleichsregelung
| • | Kreisverwaltung Kusel, Gesundheitsamt, 09.02.2022 und 28.03.2023 (Nachteilige Bodenveränderungen) |
| • | Kreisverwaltung Kusel, Untere Naturschutzbehörde, 18.03.2022 (Anforderung eines Fachbeitrags Naturschutz) |
| • | Kreisverwaltung Kusel, Untere Naturschutzbehörde, 28.04.2023 (Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen, Grünlandextensivierung, Eingrünungsmaßnahmen) |
| • | Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 09.03.2022 (Verzicht auf externe Ausgleichsflächen) |
| • | Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern, 28.02.2022 (Bepflanzungen in der Bauverbotszone der Kreisstraßen, Hinweis auf Ökokontomaßnahme) |
| • | Planungsgemeinschaft Westpfalz, 02.03.2022 (Lage im Vorbehaltsgebiet Regionaler Biotopverbund, Hinweis auf Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im FNP, Hinweis auf fehlende finale Ausgleichsberechnung, Hinweis auf nahegelegene Ausgleichsfläche) |
| • | Planungsgemeinschaft Westpfalz, 08.05.2023 (Berücksichtigung Schutzaspekte, Prüfung Vorbehaltsgebiet Regionaler Biotopverbund, Hinweis zu Einzäunung) |
Schutzgut Fläche
| • | Kreisverwaltung Kusel, Gesundheitsamt, 09.02.2022 und 28.03.2023 (Landverbrauch, Zerschneidung von Flächen) |
| • | Planungsgemeinschaft Westpfalz, 02.03.2022 (Hinweis auf Siedlungszäsur, Inanspruchnahme von Fläche und Rückbau) |
Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
| • | Planungsgemeinschaft Westpfalz, 02.03.2022 (Lage im Vorbehaltsgebiet Erholung und Tourismus) |
| • | Kreisverwaltung Kusel, Untere Naturschutzbehörde, 28.04.2023 (Eingrünungsmaßnahmen) |
Schutzgut Klima/Luft
| • | Kreisverwaltung Kusel, Gesundheitsamt, 09.02.2022 (Erwärmung durch die Module) |
| • | Planungsgemeinschaft Westpfalz, 02.03.2022 (Lage im Vorbehaltsgebiet Regionaler Biotopverbund, Hinweis auf Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im FNP, Hinweis auf fehlende finale Ausgleichsberechnung, Hinweis auf nahegelegene Ausgleichsfläche) |
| • | Planungsgemeinschaft Westpfalz, 08.05.2023 (Anpassung Zielsetzung PV-Freiflächenanlagen) |
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
| • | Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, 07.02.2022 (zu Bewahrung vorhandener, prähistorischer Denkmäler und unbekannter Kleindenkmäler) |
Das Plangebiet liegt zwischen Glanbrücken und Deimberg südwestlich der Kreisstraße K 63 und hat eine Größe von ca. rund 6 Hektar. Im Einzelnen betroffen sind voraussichtlich die Grundstücke Flur 8, Flst. Nr. 37 und 39 der Gemarkung Niedereisenbach.
Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem nachstehend veröffentlichten Auszug aus dem Bebauungsplanentwurf.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu einer Änderung bzw. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der früheren Verbandsgemeinde Lauterecken, welcher gemäß § 204 Abs. 2 BauGB einstweilen fort gilt, aufgestellt.
Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Hinter dem Probstwald“ der Gemarkung Niedereisenbach, Ortsgemeinde Glanbrücken in der Planfassung Januar 2024, mit Planzeichnung, den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht können anlässlich der erneuten öffentlichen Auslegung während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein oder in Textform unter nachfolgender E-Mail Adresse bauleitplanung@vg-lw.de abgegeben werden. In begründeten Fällen können die Unterlagen auf Anfrage analog zur Verfügung gestellt werden (§ 3 Abs. 2 Satz 2 PlanSiG). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz BauGB i. V. mit § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB).
Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage
„Hinter dem Probstwald“ der Gemarkung Niedereisenbach, Ortsgemeinde Glanbrücken;
erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
--- Grenze räumlicher Geltungsbereich
Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz (Zustimmung vom 15. Oktober 2002)