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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 7/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach für das Haushaltsjahr 2024 ab Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung des Ortsgemeinderates zur Einsichtnahme durch die EinwohnerInnen während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags und dienstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr) im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein (Standort Lauterecken, Schulstraße 6a, Zimmer 108) ausliegt.

Die EinwohnerInnen von Oberweiler-Tiefenbach haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen (ab Bekanntmachung bis einschließlich 04.03.2024) Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen einzureichen.

Lauterecken, den 08.02.2024
gez. Müller, Bürgermeister