Der Ortsgemeinderat Offenbach-Hundheim hatte in seiner Sitzung am 23.10.2024 beschlossen die gemeindlichen Wegegrundstücke mit den Flurstücken Flur 7, Flurstücks-Nrn. 575/1 und 575/3, Gemarkung Offenbach, der Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim zu veräußern. Da es sich hierbei um eine Fußwegefläche handelt, wurde ferner ein Beschluss über deren Aufgabe in der Ortsgemeinderatssitzung am 04.12.2024 gefasst.
Der aufzugebende Bereich ist in dem beigefügten Lageplan dargestellt, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist. Die entsprechend gekennzeichneten Flächen, die ursprünglich die Funktion als Fußweg hatten, werden hiermit aufgegeben, da sie für fußläufige Zwecke nicht mehr benötigt werden. Die Zweckbestimmung der Flächen als Weg ist insoweit aufgehoben.