Der Landkreis beabsichtigt, auf der Gemarkung Medard ein Grabungsschutzgebiet nach § 22 Denkmalschutzgesetz (DSchG) auszuweisen.
Der Entwurf der entsprechenden Rechtsverordnung kann eingesehen werden bei der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, Verwaltungsgebäude Bergstraße 2, 67752 Wolfstein, Büro 212 in der Zeit vom 20. Februar 2025 bis 20. März 2025 zu den nachstehenden Dienstzeiten:
| Montag, Dienstag und Donnerstag | 8:30 – 12:00 Uhr sowie 14:00 – 16:00 Uhr, |
| Mittwoch und Freitag von | 8:30 – 12:00 Uhr |
Personen deren Belange durch die Unterschutzstellung der betroffenen Gebiete berührt sind, können Bedenken und Anregungen bis 2 Wochen nach Ende der öffentlichen Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift geltend machen bei der Verbandsgemeinde Oberes Glantal oder bei der Kreisverwaltung Kusel - Untere Denkmalschutzbehörde.