Benutzungsentgelte ab 01.01.2026
Grundkosten:
Beerdigungen — 75,00 € zzgl. NK
(Kleiner und großer Saal, incl. Küche)
sonstige Feste
(Geburtstage, Hochzeiten, Taufen, usw.)
| - | Benutzung des Versammlungsraumes — 50,00 € zzgl. NK |
| - | Benutzung des Versammlungsraumes und der Küche — 90,00 € zzgl. NK |
| - | Benutzung des gesamten Bürgerhauses — 120,00 € zzgl. NK |
| öffentliche Veranstaltung von örtlichen Vereinen — 150,00 € zzgl. NK | |
| - | jeder weitere Tag — 60,00 € zzgl. NK |
Nutzung des Bürgerhauses durch örtliche Vereine
Nebenkostenpauschale — 30,00 € / Monat
Die Nutzung des Bürgerhauses der Ortsgemeinde Hoppstädten durch ortsansässige Vereine ist einmal im Jahr kostenfrei.
Die Nebenkosten sind zu entrichten.
Folgende Nebenkosten werden erhoben:
|
| großer. Saal | Versammlungsraum |
| 1. | Heizung | ||
| Raumnutzung bis 3 Stunden tägl. | 5,00 € | 2,00 € |
| Raumnutzung bis 5 Stunden tägl. | 7,00 € | 4,00 € |
| Raumnutzung bei mehr als 5 Stunden tägl. | 12,00 € | 7,00 € |
| 2. | Kosten für Strom werden nach Verbrauch mit 0,40 € / kWh abgerechnet |
| 3. | Kosten für Wasser/Kanal werden nach Verbrauch mit 6,50 € / m3 abgerechnet. |
| 4. | Bei der Nutzung einer der oben genannten Möglichkeiten wird eine Kaution in Höhe von 150,00 € erhoben. |
| 5. | Erfolgt eine Endreinigung durch die Gemeinde, wird dem Mieter/Nutzer ein Stundenaufwand in Höhe von 25,00 € in Rechnung gestellt. |