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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 7/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Anlage zur Benutzungsordnung für die gemeindeeigenen Veranstaltungsräume im Bürgerhaus der Ortsgemeinde Hoppstädten

Benutzungsentgelte ab 01.01.2026

Grundkosten:

Beerdigungen  —  75,00 € zzgl. NK

(Kleiner und großer Saal, incl. Küche)

sonstige Feste

(Geburtstage, Hochzeiten, Taufen, usw.)

-

Benutzung des Versammlungsraumes  —  50,00 € zzgl. NK

-

Benutzung des Versammlungsraumes und der Küche  —  90,00 € zzgl. NK

-

Benutzung des gesamten Bürgerhauses  —  120,00 € zzgl. NK

öffentliche Veranstaltung von örtlichen Vereinen  —  150,00 € zzgl. NK

-

jeder weitere Tag  —  60,00 € zzgl. NK

Nutzung des Bürgerhauses durch örtliche Vereine

Nebenkostenpauschale  —  30,00 € / Monat

Die Nutzung des Bürgerhauses der Ortsgemeinde Hoppstädten durch ortsansässige Vereine ist einmal im Jahr kostenfrei.

Die Nebenkosten sind zu entrichten.

Folgende Nebenkosten werden erhoben:

großer. Saal

Versammlungsraum

1.

Heizung

Raumnutzung

bis 3 Stunden tägl.

5,00 €

2,00 €

Raumnutzung

bis 5 Stunden tägl.

7,00 €

4,00 €

Raumnutzung

bei mehr als 5 Stunden tägl.

12,00 €

7,00 €

2.

Kosten für Strom werden nach Verbrauch mit 0,40 € / kWh abgerechnet

3.

Kosten für Wasser/Kanal werden nach Verbrauch mit 6,50 € / m3 abgerechnet.

4.

Bei der Nutzung einer der oben genannten Möglichkeiten wird eine Kaution in Höhe von 150,00 € erhoben.

5.

Erfolgt eine Endreinigung durch die Gemeinde, wird dem Mieter/Nutzer ein Stundenaufwand in Höhe von 25,00 € in Rechnung gestellt.

Hoppstädten, den 19.12.2025
gez. Studt
(Studt) Ortsbürgermeister