Titel Logo
Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 7/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Windpark am Galgenberg – Neufassung I“ der Ortsgemeinde Rothselberg;

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Rothselberg hat die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Windpark am Galgenberg – Neufassung I“ beschlossen und führt nunmehr auf der Grundlage des Fachbüros Enviro-Plan GmbH, Odernheim, aufgestellten Vorentwurfes des Bebauungsplanes in der Planfassung „Dezember 2025“, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch.

Gegenstand der Bebauungsplanung ist die 2. Änderung und Erweiterung des bestehenden Bebauungsplanes „Windpark am Galgenberg – Neufassung I“ die die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Repowering der bestehenden WEA B 1 schaffen soll.

Ziel der Repowering-Maßnahme ist es, die bestehende, veraltete Windenergieanlage durch eine moderne, leistungsfähigere Anlage zu ersetzen und damit den Ausbau erneuerbarer Energien in der Region aktiv voranzutreiben.

Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die Grundstücke der Flst. Nr. 2780, 2785, 2790, 2795, 2805, 2810, 2815, 2822 (Weg), 2825, 2826, 2828 und 2830 der Gemarkung Rothselberg.

Das vorgesehene Plangebiet ist in dem nachstehend veröffentlichten Planauszug mit einer unterbrochenen Linie dargestellt.

Das Erfordernis zur Planaufstellung ergibt sich aus der städtebaulichen Notwendigkeit, die aus Gründen der angestrebten Energiewende notwendige Bereitstellung von Flächen zur Nutzung erneuerbarer Energien in einer mit der geordneten städtebaulichen Entwicklung und den sonstigen planungsrelevanten öffentlichen und privaten Belangen verträglichen Lage auszuweisen. Damit folgt die Ortsgemeinde Rothselberg dem planerischen Gebot aus § 1 Abs. 5 BauGB, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, zu gewährleisten.

Um das mit Bekanntmachung vom 30. Juli 2025, veröffentlicht im Amtsblatt am 08. August 2025, eingeleitete planerische Verfahren fortzuführen, wird hiermit die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorzunehmende frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung eröffnet. Nach dieser Vorschrift ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck wird der Vorentwurf zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Windpark am Galgenberg – Neufassung I“, Planfassung „Dezember 2025“ mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht sowie dem Umweltbericht aus dem Jahr 2018, ab 16. Februar 2026 bis zum 18. März 2026 auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein unter

https://www.vg-lw.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bauleitplanung/

aktuelles/

eingestellt. Die Unterlagen können dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (sog. Scoping) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durch eine Veröffentlichung im Internet durchgeführt. Stellungnahmen, Eingaben etc. können schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein oder unter nachfolgender E-Mail Adresse bauleitplanung@vg-lw.de abgegeben werden.

Unberührt hiervon bleibt die später noch durchzuführende öffentliche Auslegung des Planentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB, auf die zu gegebener Zeit noch hingewiesen wird.

Rothselberg, den 05. Februar 2026
Für die Ortsgemeinde Rothselberg:
Hemmer, Ortsbürgermeister

2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Windpark am Galgenberg – Neufassung I“ der Ortsgemeinde Rothselberg;

frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Grenze räumlicher Geltungsbereich