des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Unteres Glantal“ für das Wirtschaftsjahr 2023 vom 13.02.2023.
Die Verbandsversammlung hat aufgrund des § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) i. V. mit § 95 der Gemeindeordnung und der Verbandsordnung des Zweckverbandes folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Prüfung durch die Kreisverwaltung Kusel als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1 Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 wird
| im Erfolgsplan bei den Erträgen und Aufwendungen auf | 1.692.950 EUR und |
| im Vermögensplan bei den Einnahmen und Ausgaben auf | 1.357.300 EUR |
festgesetzt.
§ 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5 Der Zweckverband erhebt nach § 8 der Verbandsordnung eine Verbandsumlage, die von den Mitgliedern in folgender Höhe angefordert wird: