Hinweis auf die gültige Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein:
| • | Innerhalb bebauter Ortslagen müssen Hunde angeleint geführt werden. |
| • | Außerhalb bebauter Ortslagen sind Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. |
| • | Auf öffentlichen Anlagen ist es verboten, Hunde unangeleint auszuführen. |
| • | Auf Kinderspielplätze besteht Hundeverbot. |
| • | Hundehalter sind zur Beseitigung der Hinterlassenschaften verpflichtet! |
Tierhalter haben Rücksicht auf Fußgänger, Kinder und Radfahrer zu nehmen und ihr Tier ordnungsgemäß zu führen.
Nicht entfernte Hundehaufen und nicht angeleinte Hunde stellen eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 74 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes und können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000,- € geahndet werden.
Verstöße werden von der Ordnungsbehörde verfolgt.