Der Entwurf des Bebauungsplanes “Pfingstweide, Neufassung“ der Stadt Wolfstein, in der Planfassung „Oktober 2021“, war in der Zeit von 22. November 2021 bis einschließlich 23. Dezember 2021 mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen und der Begründung gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB sowie den umweltbezogenen Unterlagen (Vorprüfung des Einzelfalls) zur Einsichtnahme auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein unter https://www.vg-lw.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bauleitplanung/aktuelles eingestellt, mit dem Hinweis, dass während der Auslegungsfrist zu dem Planentwurf Stellungnahmen abgegeben werden können.
Nach der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wurde der Entwurf des Bebauungsplanes durch Beschluss des Stadtrates Wolfstein vom 09. November 2022 geändert. Aus diesem Grund wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Pfingstweide, Neufassung“ in der durch vorstehenden Beschluss geänderten Planfassung „Januar 2023“ mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen, der Begründung, der Vorprüfung des Einzelfalls (Büro BBP Kaiserslautern) sowie dem Inhalt dieser Bekanntmachung auf die Dauer von 2 Wochen, in der Zeit von
06. März 2023 bis einschließlich 20. März 2023
auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein unter
https://www.vg-lw.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bauleitplanung/aktuelles/
gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB eingestellt und liegen nochmalig erneut öffentlich aus und können dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Gemäß Beschluss des Stadtrates Wolfstein vom 09. November 2022 können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfes abgegeben werden (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB). Ferner wurde gemäß § 4a Abs. 2 Satz 3 BauGB beschlossen, dass die Dauer der Auslegung auf 14 Tage verkürzt wird.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung und die Möglichkeit zur Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB) wird im Rahmen der nochmaligen erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sichergestellt.
Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird und gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes “Pfingstweide, Neufassung“ gemäß § 13a BauGB umfasst die Grundstücke Flurstück Nr. 900/7, 900/8, 900/16, 900/17, 900/18, 900/19, 900/22, 900/23, 900/24, 900/26, 900/28, 900/29, 900/30, 900/31, 900/32, 900/33, 900/34, 900/35, 900/36 (Straße), 900/37 (Straße) und eine Teilfläche des Grundstücks Flurstück Nr. 253/33 (Bundesstraße 270) der Gemarkung Wolfstein.
Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem nachstehend veröffentlichten Auszug aus dem Bebauungsplanentwurf.
Gegenstand der vorgesehenen Planänderung ist
| • | die Aktualisierung des Bebauungsplanes entsprechend der angestrebten städtebaulichen Entwicklung der Stadt Wolfstein und |
| • | die Bereinigung und Anpassung der gestalterischen (bauordnungsrechtlichen) Festsetzungen. |
Gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird die nochmalige erneute öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt und die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift bei der Behörde ausgeschlossen.
Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes „Pfingstweide, Neufassung“ der Stadt Wolfstein im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Planfassung „Januar 2023“ können anlässlich der nochmaligen erneuten öffentlichen Auslegung während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein oder unter nachfolgenden E-Mail Adresse bauleitplanung@vg-lw.de abgegeben werden. In begründeten Fällen können die Unterlagen auf Anfrage analog zur Verfügung gestellt werden (§ 3 Abs. 2 Satz 2 PlanSiG). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen
können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz BauGB i. V. mit § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB).
Bebauungsplan „Pfingstweide, Neufassung“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a des Baugesetzbuches (BauGB);
nochmalige erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
--- Grenze des räumlichen Geltungsbereiches