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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 8/2024
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Feiertagsruhe respektieren

Die Ordnungsbehörde bittet um Beachtung

der Feiertagsruhe am Karfreitag, den 29. März 2024

An diesem Tag gelten Einschränkungen für alle Veranstaltungen und Darbietungen, die nicht dem Charakter der Feiertage entsprechen.

Insbesondere alle der Unterhaltung dienenden öffentliche Veranstaltungen, wozu auch das Ostereierschießen zählt, Tanz- und Sportveranstaltungen, sowie Versammlungen und Umzüge, welche nicht der Religionsausübung dienen, sind mit Verboten behaftet.

Verstöße gegen diese Regelungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Bei evtl. Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Ordnungsbehörde (Tel.: 06382/791-0) gern zur Verfügung.

Wolfstein, den 12.02.2024
Verbandsgemeindeverwaltung – Ordnungsbehörde -