An diesem Tag gelten Einschränkungen für alle Veranstaltungen und Darbietungen, die nicht dem Charakter der Feiertage entsprechen.
Insbesondere alle der Unterhaltung dienenden öffentliche Veranstaltungen, wozu auch das Ostereierschießen zählt, Tanz- und Sportveranstaltungen, sowie Versammlungen und Umzüge, welche nicht der Religionsausübung dienen, sind mit Verboten behaftet.
Verstöße gegen diese Regelungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Bei evtl. Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Ordnungsbehörde (Tel.: 06382/791-0) gern zur Verfügung.