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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 9/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Anlage II zur Satzung

Begründung für die Ausgestaltung der einheitlichen öffentlichen Einrichtung (Abrechnungsgebiet)

In der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Eßweiler wird von der Möglichkeit des § 10 a Abs. 1 KAG unter nachfolgender Begründung Gebrauch gemacht, mehrere voneinander abgrenzbare Gebietsteile der Ortsgemeinde als eigenständige öffentliche Einrichtungen auszuweisen.

Die Aufteilung der Abrechnungseinheiten und deren Grenzen sind dem Plan, Anlage I und Anlage I B zu entnehmen.

Für den Ortsteil Eßweiler ist generell festzuhalten, dass sich innerhalb der Ortsgemeinde Eßweiler keine Bahnlinien, Flüsse oder sonstige trennende Zäsuren befinden. Die durch den Ort verlaufenden klassifizierten Straßen L372, L369 und K31 trennen die Ortslage nicht und bewirken zudem keinen Zerfall des räumlichen Zusammenhangs, im Gegenteil ihnen kommt sogar eine verbindende Wirkung der gesamten Ortslage zu. Die innerdörfliche Infrastruktur sowie die Verkehrsströme rechtfertigen die Bildung einer einheitlichen öffentlichen Abrechnungseinheit. Angesichts der dörflich geprägten Struktur mit einem besonderen Zusammengehörigkeitsgefühl der Einwohner wird das Leben in der Ortsgemeinde gekennzeichnet.

Für den weiteren Ortsteil Schneeweiderhof gilt festzuhalten, dass dieser durch weite Außenbereichsflächen räumlich vom Ortsteil Eßweiler getrennt ist und von der geschlossenen Ortslage aus nur über die außerorts verlaufende, nicht zum Anbau bestimmte Straßen Kreisstraße 31 erreichbar ist.

Der Ausbauzustand der Verkehrsanlagen in den Abrechnungseinheiten ist als different zu klassifizieren.

Die Einwohnerzahl beträgt zum Stand 01.03.2022 insgesamt 365 Einwohner und liegt somit unter dem Orientierungswert des OVG Rheinland-Pfalz von 3.000 Einwohner je Abrechnungseinheit.

Durch diese örtlichen Gegebenheiten hat der Ortsgemeinderat Eßweiler die beiden Abrechnungseinheiten festgelegt.