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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 9/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Plangenehmigung Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Verfahren zur Erteilung der Plangenehmigung gem. § 68 Abs. 2 WHG für den Gewässerausbau auf dem Firmengelände der KOB GmbH in Wolfstein

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern, gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens für den Gewässerausbau auf dem Firmengelände der KOB GmbH in Wolfstein eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.

Antragsteller für das Vorhaben ist die KOB GmbH, Lauterstraße 50 in 67752 Wolfstein.

Der Gewässerausbau findet auf den Grundstücken mit den Flurstücks-Nummern2084/2, 2083/3 und 2083/4 im Bereich des südlichen Firmengeländes statt und dient der Absenkung des Wasserspiegels der Lauter Richtung Wolfstein. Anlass ist die Erweiterung der Produktionsgebäude (Maßnahme G1) und die damit einhergehende Veränderung des Wasserstandes an der Lauter.

Die standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass bei dem Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd,Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz in 67655 Kaiserslautern aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien keine erheblichen Umweltauswirkungen vorliegen, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele der hier vorliegenden örtlichen Gegebenheit in Form des durch Rechtsverordnung festgesetztenÜberschwemmungsgebiets der Lauter (Gewässer II. Ordnung) betreffen und nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Es besteht somit keine UVP-Pflicht.

Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

Wesentliche Gründe der Entscheidung sind:

Die Lauter stellt in dem Bereich der Uferabflachung und Geländemodellierung ein ausgebautes Gewässer dar, welches bezüglich der Gewässerstrukturgüte als vollständig verändert/naturfern anzusprechen ist. Der Oberflächenwasserkörper der Unteren Lauter ist als erheblich verändert eingestuft. Ein Tieferlegen der Uferböschung auf 30 m Länge inklusive Abgrabung der landseitigen Talfläche verschlechtert die bestehende Gewässerstruktur nicht. Die Auswirkungen auf das Überschwemmungsgebiet werden in den Antragsunterlagen untersucht. Die Fläche wird bei kleineren Hochwasserereignissen zukünftig früher eingestaut, sodass dieser Bereich der Talaue als wechselfeuchte Wiese entwickelt werden soll.

Für das für das Schutzgut Wasser, welches insbesondere aufgrund der Betroffenheitdes Überschwemmungsgebietes zu betrachten ist werden keine nachteiligen Umweltauswirkungen prognostiziert.

Die Auswirkungen auf die vorhandene Vegetation werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan bewertet und entsprechende Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen festgelegt. Ein erheblicher Eingriff in den Naturhaushalt ist nicht zu erwarten.

Artspezifische Ausgleichsmaßnahmen werden nicht notwendig.

Die geprüften Antragsunterlagen sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Fischerstr. 12, 67655 Kaiserslautern zugänglich.

Diese Bekanntgabe ist auch über das zentrale UVP-Portal Rheinland-Pfalz unter

https://www.uvp-verbund.de/rp

abrufbar.

Dieser Bekanntmachungstext ist weiterhin – zusammen mit einem Link zu der Veröffentlichung im UVP-Portal – unter der Adresse

http://sgdsued.rlp.de/service/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen

ins Internet eingestellt.

Kaiserslautern, den 29.01.2024
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
In Vertretung
Manfred Schanzenbächer