Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessung- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz (Zustimmung vom 15. Oktober 2002)
Der Ortsgemeinderat Adenbach hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Regenerative Energie - Stein-Buchenkopf-Langheck“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur derzeit laufenden Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein beschlossen.
Gegenstand der vorgesehenen Aufstellung des Bebauungsplans ist die Ausweisung von Sonstigen Sondergebieten gemäß § 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) für die Errichtung und den Betrieb von regenerativen Energieanlagen (Windkraft und Photovoltaik).
Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Regenerative Energie - Stein-Buchenkopf-Langheck“ umfasst voraussichtlich im Einzelnen die Grundstücke Flst. Nr. 1585, 1586, 1587, 1588, 1589, 1590, 1594/1, 1595/1, 1596/1, 1597/1, 1601/2, 1607, 1608, 1609/1, 1610/1, 1611/1, 1612/1 und 1613/1 der Gemarkung Adenbach.
Das vorgesehene Plangebiet ist in dem nachstehend veröffentlichten Lageplan mit einer unterbrochenen Linie dargestellt.
Das Erfordernis zur Planaufstellung ergibt sich aus der städtebaulichen Notwendigkeit, die aus Gründen des Klimaschutzes und der in diesem Sinne angestrebten Energiewende notwendige Bereitstellung von Flächen zur Nutzung erneuerbarer Energien in einer mit der geordneten städtebaulichen Entwicklung und den sonstigen planungsrelevanten öffentlichen und privaten Belangen verträglichen Lage auszuweisen. Damit folgt die Ortsgemeinde Adenbach dem planerischen Gebot aus § 1 Abs. 5 BauGB, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, zu gewährleisten.
Die Abgrenzung des vorgesehenen Plangebietes und der Gegenstand der Bebauungsplanung stehen unter dem Vorbehalt einer evtl. Änderung oder Ergänzung im weiteren Planaufstellungsverfahren.
Der Planaufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Aufstellung eines Bebauungsplanes „Regenerative Energie - Stein-Buchenkopf-Langheck“ Gemarkung Adenbach;
Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
--- Grenze des räumlichen Geltungsbereiches