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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 9/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessung- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz (Zustimmung vom 15. Oktober 2002)

Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Auf der Acht“ Gemarkung Eßweiler

Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat Eßweiler hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Auf der Acht“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur derzeit laufenden Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein beschlossen.

Gegenstand der vorgesehenen Aufstellung des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes im Sinne des § 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage sowie die mit dieser Flächenausweisung einhergehenden Kompensationsmaßnahmen in erforderlichem Umfang.

Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Auf der Acht“ umfasst voraussichtlich die Grundstücke Flst. Nr. 500/2 und 570/3 sowie Teilflächen der Grundstücke Flst. Nr. 580, 2446/3, 4003 (Wegefläche) und 4021 der Gemarkung Eßweiler.

Das vorgesehene Plangebiet ist in dem nachstehend veröffentlichten Lageplan dargestellt.

Das Erfordernis zur Planaufstellung ergibt sich aus der städtebaulichen Notwendigkeit, die aus Gründen der angestrebten Energiewende notwendige Bereitstellung von Flächen zur Nutzung erneuerbarer Energien in einer mit der geordneten städtebaulichen Entwicklung und den sonstigen planungsrelevanten öffentlichen und privaten Belangen verträglichen Lage auszuweisen. Damit folgt die Ortsgemeinde Eßweiler dem planerischen Gebot aus § 1 Abs. 5 BauGB, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, zu gewährleisten.

Die Abgrenzung des vorgesehenen Plangebietes und der Gegenstand der Bebauungsplanung stehen unter dem Vorbehalt einer evtl. Änderung oder Ergänzung im weiteren Planaufstellungsverfahren.

Der Planaufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Eßweiler, den 18.02.2025
Für die Ortsgemeinde Eßweiler:
gez. Bermes, Ortsbürgermeisterin

Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Auf der Acht“ Gemarkung Eßweiler; Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

- - - Grenze des räumlichen Geltungsbereiches