Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz (Zustimmung vom 15. Oktober 2002)
Der Ortsgemeinderat St. Julian hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Sondergebiet Windpark St. Julian“ beschlossen.
Gegenstand der vorgesehenen Aufstellung des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebietes für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen.
Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sondergebiet Windpark St. Julian“ umfasst ca. 116,3 ha und grenzt westlich und südöstlich an die Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan und hier direkt an die Ortsgemeinden Ulmet und Welchweiler an. Die westliche und nördliche Grenze werden durch Wege und private Grundstücke auf der Gemarkung Gumbsweiler gebildet.
Das Plangebiet umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Gumbsweiler, Flst. Nr. 516, 517, 518, 519, 520, 521, 522, 523, 524, 525, 526, 527, 528, 529, 530, 531, 532, 533, 808, 809, 810, 811, 812, 813, 814, 815, 816, 817, 819, 820, 821, 822, 823, 824, 825, 1030, 1031, 1032, 1033, 1034, 1035, 1036, 1037, 1038, 1039, 1040, 1041, 1041/1, 1042, 1043, 1044, 1045, 1046, 1047, 1048, 1049, 1051, 1052, 1053, 1054, 1055, 1056, 1057, 1058, 1059, 1060, 1061, 1062, 1063, 1065, 1066, 1067, 1068, 1069, 1070, 1071, 1085, 2118, 2119, 2121, 2122, 2123, sowie Teilflächen der Grundstücke Flst. Nr. 479, 515, 775/2, 803, 833, 1018, 1019, 1024, 1029, 1064, 1086, 1088 und 2120 der Gemarkung Gumbsweiler.
Das vorgesehene Plangebiet ist in dem nachstehend veröffentlichten Lageplan mit einer unterbrochenen Linie dargestellt.
Das Erfordernis zur Planaufstellung ergibt sich aus der städtebaulichen Notwendigkeit, die aus Gründen der angestrebten Energiewende notwendigen Klimaschutzes und der in diesem Sinne angestrebten Energiewende notwendige Bereitstellung von Flächen zur Nutzung erneuerbarer Energien in einer mit der geordneten städtebaulichen Entwicklung und den sonstigen planungsrelevanten öffentlichen und privaten Belangen verträglichen Lage auszuweisen. Damit folgt die Ortsgemeinde St. Julian dem planerischen Gebot aus § 1 Abs. 5 BauGB, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, zu gewährleisten.
Die Abgrenzung des vorgesehenen Plangebietes und der Gegenstand der Bebauungsplanung stehen unter dem Vorbehalt einer evtl. Änderung oder Ergänzung im weiteren Planaufstellungsverfahren.
Der Planaufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Aufstellung eines Bebauungsplanes „Sondergebiet Windpark St. Julian“ Gemarkung Gumbsweiler;
Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
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