Der Beschluss über das vereinfachte Umlegungsverfahren „B 420 OD St. Julian“ in der Ortsgemeinde Sankt Julian, Gemarkung Sankt Julian-Obereisenbach, ist am 11. Februar 2026 unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.
Die Fortschreibung der beiden öffentlichen Eigentumsnachweise, Liegenschaftskataster und Grundbuch, wird veranlasst.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Bekanntmachung gilt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
| Der Widerspruch kann | |
| 1. | in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, |
| 2. | schriftformersetzend nach § 3a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9a Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes oder |
| 3. | schriftlich oder zur Niederschrift beim Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz, Dienstort Kusel, Bahnhofstraße 59 in 66869 Kusel |
erhoben werden.
Hinweis:
Die Veröffentlichung kann ebenfalls auf der Internetseite des Vermessungs- und Katasteramtes Westpfalz eingesehen werden.