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Quierschieder Anzeiger
Ausgabe 15/2025
Nachschlag!
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Schlag nach. Mach mit. Schlag vor!

„Wer ist eigentlich dafür zuständig?“, „Warum musste das sein?“ oder „Warum geht das nicht anders?“ sind Fragen, die in der Bevölkerung in Hinblick auf Maßnahmen und Entscheidungen im behördlichen Umfeld immer mal wieder aufkommen. Je ärgerlicher ein Umstand, desto lauter. In der Rubrik „Nachschlag“ will die Gemeinde Quierschied diese und andere zentrale Fragen zu aktuellen Themen beantworten. Alle Beiträge werden auf der Gemeinde-Internetseite unter www.quierschied.de/nachschlag eingestellt. Auch Vorschläge aus der Bevölkerung zu möglichen Themenschwerpunkten sind stets willkommen und werden per Email an mail@quierschied.de oder unter Tel.: 06897 961-102 entgegengenommen. Das Thema heute:

Sanierungsgebiete

Seit den 1970er Jahren fördern Bund und Länder Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung der Städte und Gemeinden, um diese nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken und städtebauliche Missstände dauerhaft zu beheben. Die Gemeinde Quierschied wurde 2011 in das Programm der Städtebauförderung aufgenommen. Die Programmaufnahme ruht auf drei Säulen:

1. der Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes,

2. -darauf aufbauend- der Erstellung von Teilräumlichen Konzepten bzw. Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepten und

3. der förmlichen Festlegung eines Fördergebietes bzw. Sanierungsgebietes.

Derzeit gibt es förmlich festgelegte Sanierungsgebiete in den Ortsteilen Quierschied, und Fischbach-Camphausen. Die Vorteile für Eigentümer:innen im Sanierungsgebiet: Sie haben die Möglichkeit, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zur Behebung städtebaulicher Missstände und baulicher Mängel an ihren Gebäuden gem. §§ 7 h, 10 f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG) über die Dauer von bis zu 12 Jahren bis zu 100% steuerlich abzuschreiben. Die Regelungen des EStG setzen eine entsprechende Bescheinigung der Gemeinde voraus. Vor Beginn der Maßnahme wird eine Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierungs- / Instandsetzungsmaßnahmen mit der Gemeinde abgeschlossen. Ausgleichsbeträge fallen in Sanierungsgebieten im vereinfachten Verfahren nicht an.

Im Sanierungsgebiet wird seitens der Gemeinde bei Grundstücksgeschäften, u. a. zum Beispiel bei der Veräußerung oder Teilung eines Grundstücks sowie ferner bei der Änderung oder Aufhebung einer Baulast, eine schriftliche Genehmigung (sanierungsrechtliche Genehmigung) ausgestellt.

Ob auch Ihre Immobilie in einem Sanierungsgebiet liegt und was Sie tun müssen, um von der Förderung zu profitieren, finden Sie neben weiteren, stets aktualisierte Informationen online unter

www.quierschied.de/sanierungsgebiete.