Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Quierschied, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, erfolgen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, aufgrund der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen in der Gemeinde Quierschied (Bekanntmachungssatzung) vom 13. Januar 2023 auf der Internetseite der Gemeinde Quierschied (www.quierschied.de).
Zur zusätzlichen Information der Öffentlichkeit können amtliche Bekanntmachungen auch im Quierschieder Anzeiger erfolgen, hier allerdings ohne Rechtscharakter.
Die Nutzungs- und Beisetzungsrechte an den in der Örtlichkeit gekennzeichneten Reihen- und Urnenreihengrabstätten auf dem Friedhof im Gemeindebezirk Quierschied sind zwischenzeitlich abgelaufen bzw. enden spätestens am 15. September 2023. Diese Grabstätten werden daher zur Einebnung aufgerufen und nach der Einebnung zur späteren Wiederbelegung hergerichtet.
Als letzten Termin für die Beseitigung der Grabaufbauten, des Grabzubehörs und des Grabschmuckes hat die Gemeinde den 15. September 2023 bestimmt. Nach Ablauf dieser Frist nicht abgeräumte Denkmäler, Einfriedungen und sonstige bauliche Anlagen werden von der Gemeinde entfernt.
Aus rechtlichen Gründen ist die Kennzeichnung der aufgerufenen Grabstellen erforderlich. Es wird daher um Verständnis für die Plakatierung der Grabsteine gebeten.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Gemeinde Quierschied, Rathausplatz 1 (Ortspolizeibehörde), 66287 Quierschied oder unter der Telefon-Nummer (06897) 961 129.