Bei einer Überprüfung wurde festgestellt, dass die Grabsteine auf den in der Örtlichkeit gekennzeichneten Grabstätten mangelnde Standfestigkeit aufweisen. An die Nutzungsberechtigten ergeht daher die Aufforderung, die Instandsetzung der Grabsteine bis spätestens 17.07.2026 durchführen zu lassen. Grabsteine, von denen eine akute Unfallgefahr ausgeht, werden nach diesem Termin von einer Fachfirma abgehoben und auf der Grabstätte gelagert.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Nutzungsberechtigte für jeden Schaden, der durch die mangelnde Standfestigkeit des Grabsteines entsteht, haftbar ist.