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Quierschieder Anzeiger
Ausgabe 19/2023
Seite 4
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Steuer- und Abgabenpflichtige aufgepasst:

Zweite Rate zum 15. Mai 2023 fällig!

Im Jahr 2022 wurden von der Gemeinde Quierschied an alle Steuerpflichtigen Dauerbescheide über Steuern und Abgaben versandt. Sofern Ihnen kein neuer Bescheid zugestellt wurde, sind die 2022 genannten Beträge gültig und wie folgt fällig:

15. Mai 2023

15. August 2023

15. November 2023

Verwaltung rät zu Lastschriftmandat

Sollten Sie verschiedene Zahlungen auf einem Überweisungsvordruck zusammenfassen, so ist die Angabe aller Verwendungszwecke unbedingt erforderlich.

Um Mahnungen zu vermeiden, empfiehlt die Gemeindeverwaltung ausdrücklich, die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates (mit Angabe des Kassenzeichens) an die Gemeinde Quierschied. Das entsprechende Formular „SEPA Lastschriftmandat“ steht auf der Internetseite der Gemeinde unter www.quierschied.de zum Download bereit.

Nach dem Steuertermin ist die Gemeindekasse Quierschied gesetzlich verpflichtet, die Rückstände nach den Bestimmungen des Saarländischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes gebührenpflichtig abzumahnen und erforderlichenfalls anschließend zwangsweise beizutreiben.