Titel Logo
Quierschieder Anzeiger
Ausgabe 19/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung Haushaltssatzung 2023

I.

Haushaltssatzung der Gemeinde Quierschied

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – vom 15.01.1964, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Geetzes vom 12. Oktober 2022 (Amtsbl. I. S. 1296), hat der Gemeinderat Quierschied am 21.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird festgesetzt

1.

im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf

2.

im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf  —  946.833 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 155.000 € veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt

auf  —  29.100.000 EUR

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf  — -2.841.387 EUR

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden durch den Gemeinderatsbeschluss vom 16.12.2021 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

400 v. H.

2.

Gewerbesteuer

430 v. H.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 21.12.2022 beschlossene Stellenplan.

Quierschied, den 21.12.2022
Der Bürgermeister
gez. Lutz Maurer

II.

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Quierschied genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 946.833,-- € und gemäß § 91 Abs. 4 KSVG den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 155.000,-- €

St. Ingbert, den 12.04.2023
i.A.
gez. Thomas Frey

III.

Öffentliche Auslegung

Der Haushaltsplan 2023 liegt gem. § 86 Abs. 4 KSVG ab dem Tag dieser Veröffentlichung im Rathaus Quierschied, Rathausplatz 1, Zimmer 3.05, an sieben Tagen während der werktäglichen Dienstzeit (Montag bis Mittwoch von 08.15 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr), öffentlich aus. Sofern Bürgerinnen/Bürger den Haushalt einsehen möchten bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06897-961145.

Quierschied, 02.05.2023
Der Bürgermeister
gez. Lutz Maurer