Auf Grund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – vom 15.01.1964, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Geetzes vom 12. Oktober 2022 (Amtsbl. I. S. 1296), hat der Gemeinderat Quierschied am 21.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird festgesetzt
| 1. | im Ergebnishaushalt mit | |
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| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 26.185.215 EUR |
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| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 29.026.602 EUR |
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| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -2.841.387 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt mit | |
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| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 480.323 EUR |
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| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.427.156 EUR |
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| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | -946.833 EUR |
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| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.468.774 EUR |
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| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 690.000 EUR |
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| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.778.774 EUR |
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf — 946.833 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 155.000 € veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt
auf — 29.100.000 EUR
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf — -2.841.387 EUR
Die Hebesätze für die Realsteuern wurden durch den Gemeinderatsbeschluss vom 16.12.2021 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 250 v. H. | |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 400 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer
| 430 v. H. | ||
Es gilt der vom Gemeinderat am 21.12.2022 beschlossene Stellenplan.
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Quierschied genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 946.833,-- € und gemäß § 91 Abs. 4 KSVG den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 155.000,-- €
Der Haushaltsplan 2023 liegt gem. § 86 Abs. 4 KSVG ab dem Tag dieser Veröffentlichung im Rathaus Quierschied, Rathausplatz 1, Zimmer 3.05, an sieben Tagen während der werktäglichen Dienstzeit (Montag bis Mittwoch von 08.15 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr), öffentlich aus. Sofern Bürgerinnen/Bürger den Haushalt einsehen möchten bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06897-961145.