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Quierschieder Anzeiger
Ausgabe 2/2026
Amtliche Mitteilungen
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Neufassung des Gebührenverzeichnisses nach § 3 Abs. 5, § 4 Abs. 4, § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 3 der Satzung der Gemeinde Quierschied über die Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren, Entsorgungsgebühren, Kleineinleitergebühren sowie Umlegung der Abwasserab

über die Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren, Entsorgungsgebühren, Kleineinleitergebühren sowie Umlegung der Abwasserabgabe (Abwassergebührensatzung) vom 01.01.2016

Auf Beschluss des Gemeinderates vom 18.12.2025 wird das Gebührenverzeichnis nach § 3 Abs. 5, § 4 Abs. 4, § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 3 der Satzung der Gemeinde Quierschied über die Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren, Entsorgungsgebühren, Kleineinleitergebühren sowie Umlegung der Abwasserabgabe (Abwassergebührensatzung) vom 01.01.2016 mit Wirkung zum 01.01.2026 wie folgt neu gefasst:

1.

Schmutzwassergebühr

3,92 €/m³ Frischwasser

2.

Niederschlagswassergebühr

0,58 €/m²

3.

Entsorgungsgebühr

a)

Klärgruben bis 4 cbm Fassungsvermögen

180,00 €

b)

Klärgruben über 4 cbm bis 8 cbm Fassungsvermögen

280,00 €

c)

Abflusslose Klärgruben über 4 cbm

bis 8 cbm Fassungsvermögen

240,00 €

d)

Abflusslose Klärgruben über 8 cbm

bis 14 cbm Fassungsvermögen

65,00 € / m³

4.

Kleineinleitergebühr

35,79 € / SE (Schadeinheit)

Quierschied, 18.12.2025
Gez. Lutz Maurer, Siegel
(Bürgermeister)