Auf Grund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – vom 15.01.1964, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I. S. 204), hat der Gemeinderat Quierschied am
14.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 32.847.174 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 32.365.617 EUR
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf — 481.557 EUR
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 2.307.456 EUR
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 5.687.800 EUR
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf — -3.380.344 EUR
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 3.380.344 EUR
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — -2.470.796 EUR
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf — 909.548 EUR
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf — 3.380.344 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 5.000.000 € veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf — 29.100.000 EUR
Die Erhöhung der allgemeinen Rücklage wird festgesetzt auf — 481.557 EUR
Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben gemäß Satzung vom 16.12.2021 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) — 250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) — 400 v.H.
2. Gewerbesteuer — 430 v.H.
Es gilt der vom Gemeinderat am 14.12.2023 beschlossene Stellenplan.
II.
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Quierschied genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 3.380.344,-- € und gemäß § 91 Abs. 4 KSVG den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 5.000.000,-- €
III.
Öffentliche Auslegung
Der Haushaltsplan sowie der Beteiligungsbericht 2024 liegen gem. § 86 Abs. 4 KSVG i.V.m. § 115 Abs. 2 S. 4 KSVG ab dem Tag dieser Veröffentlichung im Rathaus Quierschied, Rathausplatz 1, Zimmer 3.05, an sieben Tagen während der werktäglichen Dienstzeit (Montag bis Mittwoch von 08.15 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr), öffentlich aus. Sofern Bürgerinnen/Bürger den Haushalt und Beteiligungsbericht einsehen möchten, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06897-961145.