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Quierschieder Anzeiger
Ausgabe 20/2026
Nachschlag!
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07.05.2026 Straßenentwässerung

Nachschlag!

Schlag nach. Mach mit. Schlag vor!

„Wer ist eigentlich dafür zuständig?“, „Warum musste das sein?“ oder „Warum geht das nicht anders?“ sind Fragen, die in der Bevölkerung in Hinblick auf Maßnahmen und Entscheidungen im behördlichen Umfeld immer mal wieder aufkommen. Je ärgerlicher ein Umstand, desto lauter. In der Rubrik „Nachschlag“ will die Gemeinde Quierschied diese und andere zentrale Fragen zu aktuellen Themen beantworten. Alle Beiträge werden auf der Gemeinde-Internetseite unter www.quierschied.de/nachschlag eingestellt. Auch Vorschläge aus der Bevölkerung zu möglichen Themenschwerpunkten sind stets willkommen und werden per Email an mail@quierschied.de oder unter Tel.: 06897 961-102 entgegengenommen. Das Thema heute:

Straßenentwässerung

Wenn es regnet, muss das Wasser irgendwohin. Auf Straßenflächen läuft Niederschlag nicht einfach davon – er muss gezielt abgeleitet werden. Die sogenannte Straßenentwässerung umfasst alle Anlagen und Maßnahmen, die dazu dienen: Straßeneinläufe (im Volksmund oft „Gullys“ genannt), Bordsteine als Wasserleiter, Entwässerungsgräben an Fahrbahnändern, Durchlässe unter Wegen sowie die angeschlossene Kanalisation. Funktioniert dieses System nicht, entstehen Pfützen und Wasserfilme auf der Fahrbahn, die das Unfallrisiko durch Aquaplaning erhöhen. Dauerhaft stehendes Wasser schädigt zudem den Straßenunterbau erheblich – und verursacht langfristig teure Folgeschäden.

Wer ist wofür zuständig?

Wie bei Straßensanierungen richtet sich die Zuständigkeit für die Straßenentwässerung nach der jeweiligen Straßenklasse – denn zur Straßenbaulast gehört ausdrücklich auch die ordnungsgemäße Entwässerung der Straße:

Autobahnen: Die Autobahn GmbH des Bundes ist für Bau, Betrieb und Unterhaltung der Bundesautobahnen – einschließlich ihrer Entwässerungsanlagen – zuständig. Im Gemeindegebiet Quierschied ist dies praktisch nicht relevant.

Bundesstraßen und Landesstraßen (L-Straßen): Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) mit Sitz in Neunkirchen ist im Auftrag des Landes und des Bundes für Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb aller Bundes- und Landesstraßen zuständig – und damit auch für deren Entwässerungseinrichtungen wie Einläufe, Gräben und Durchlässe. Die praktische Unterhaltung vor Ort übernimmt für den Bereich Quierschied die Straßenmeisterei Völklingen (Außenstelle Sulzbach) des LfS.

Gemeindestraßen: Für alle Gemeindestraßen und die Gehwege trägt die Gemeinde Quierschied die Straßenbaulast – und damit auch die Pflicht zur ordnungsgemäßen Entwässerung. Bei Bedarf werden der Baubetriebshof oder externe Fachunternehmen mit Reinigung, Instandhaltung und Erneuerung der Straßeneinläufe und zugehörigen Ablaufleitungen beauftragt.

Von der Straße bis zur Kläranlage: Die Rolle des EVS

Das über Straßeneinläufe gesammelte Niederschlagswasser fließt in die innerörtliche Kanalisation oder direkt in den sogenannten Vorfluter – und hier beginnt eine weitere Zuständigkeitsteilung. Für den Bau und Betrieb der örtlichen Sammelkanäle ist im Saarland grundsätzlich die jeweilige Kommune verantwortlich. Von dort übernimmt der Entsorgungsverband Saar (EVS), ein öffentlich-rechtlicher Zweckverband, dem alle 52 saarländischen Städte und Gemeinden angehören, das gesammelte Abwasser und leitet es über sein eigenes Netz aus rund 1.100 Kilometern Hauptsammlern zu den kommunalen Kläranlagen, die er ebenfalls baut und betreibt. Die Aufgabenteilung ist also klar: Die Kommune sammelt das Abwasser örtlich, der EVS sorgt für den überörtlichen Abtransport und die Reinigung.

Eine wachsende Herausforderung: Starkregen

Der Klimawandel macht Straßenentwässerung zu einem immer drängenderen Thema. Intensivere und häufiger werdende Starkregenereignisse überlasten bestehende Entwässerungssysteme, die in vergangenen Jahrzehnten für andere Regenmengen ausgelegt wurden. Die Folge: Selbst funktionierende Anlagen stoßen an ihre Grenzen. Abhilfe schaffen kann langfristig nur eine schrittweise Anpassung der Infrastruktur – ein kostspieliges und zeitaufwändiges Unterfangen, das alle Baulasttragenden vor ähnliche finanzielle Abwägungen stellt wie bei der Straßensanierung.

Was können Bürgerinnen und Bürger tun?

Auch ohne große Investitionen kann jede und jeder Einzelne einen Beitrag leisten, damit die Entwässerung reibungslos funktioniert:

Straßeneinläufe freihalten: Laub, Müll oder sonstige Ablagerungen auf dem Gully-Rost können den Wasserablauf behindern. Wer entsprechendes vor der eigenen Haustür bemerkt und behebt, hilft der gesamten Nachbarschaft.

Schäden und Verstopfungen melden: Defekte oder verstopfte Straßeneinläufe auf Gemeindestraßen können jederzeit über den Mängelmelder der Gemeinde Quierschied unter www.quierschied.de/maengelmelder gemeldet werden. Bei Problemen auf Bundes- oder Landesstraßen ist der LfS zuständig (Tel.: 06821 100-0).

Versickerung fördern: Wer auf seinem Grundstück versiegelte Flächen entsiegelt oder begrünt, entlastet bei Starkregen die Kanalisation – und leistet damit gleichzeitig einen Beitrag für das lokale Kleinklima.

Weitere Informationen zur Zuständigkeit des Landesbetriebs für Straßenbau finden Sie unter www.saarland.de/lfs, zur Autobahn GmbH des Bundes unter www.autobahn.de, zum Entsorgungsverband Saar (EVS) unter www.evs.de und zu Straßenschäden und Meldungen in Quierschied unter www.quierschied.de/baustellen bzw. www.quierschied.de/maengelmelder.