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Quierschieder Anzeiger
Ausgabe 21/2025
Seite 4
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Vereinszuschüsse 2025: Beantragung bis 31.9. möglich

Vereine sorgen mit ihren Angeboten, Aktionen und Veranstaltungen nicht nur dafür, dass die Gemeinde mit Leben gefüllt wird, sondern stärken den Zusammenhalt in allen Gemeindebezirken. Das große, freiwillige und ehrenamtliche Engagement ihrer Mitglieder verdient Anerkennung und Respekt, aber auch die notwendige, konkrete Unterstützung der Allgemeinheit.

Die Gemeinde Quierschied fördert deshalb „ihre“ Vereine mit einem jährlichen Zuschuss. Vereine, die die Voraussetzungen hierzu erfüllen, können den Vereinszuschuss beantragen. Eine Übersicht der zu erfüllenden Voraussetzungen finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde unter www.quierschied.de/rathaus-service/formulare-satzungen-richtlinien in der Datei „Richtlinien über die Gewährung von Vereinszuschüssen“. Das Antragsformular ist auf der gleichen Internetseite unter „Formulare“ {{gt}} Antrag Vereinszuschuss zu finden und in ausgedruckter Form im Rathaus (Info oder Zimmer 2.11) erhältlich. Die Antragsfrist wurde von den zuständigen Gremien einheitlich auf den 30. September eines Kalenderjahres festgelegt. Bis dahin können die ausgefüllten Formulare per Email an mail@quierschied.de, postalisch (Gemeinde Quierschied, Rathausplatz 1, 66287 Quierschied) oder persönlich im Rathaus (Info oder Zimmer 2.11) eingereicht werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne unter Tel.: 06897 961-132 an die zuständige Verwaltungsmitarbeiterin.